LKW-Ausbildungszentrum PDF Drucken E-Mail

Führerscheinausbildung -

Fahrerweiterbildung -

Gabelstaplerausbildung -

Ladungssicherungsseminare

 

 

GGVS / ADR  ab 2009

 

In unseren Schulungsräumen bieten wir ein umfangreiches  Programm an.

Individuelle Einzelausbildung, oder Gruppenausbildung bis zu 15 Teilnehmer, bei uns, oder in ihrer Firma.

Rufen Sie mich an 0160 14 54 855

 

Terminplanung

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Termine Fahrerweiterbildung:

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Termine Gabelstaplerausbildung

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 Ladungssicherung nur in Gruppen

Termine nach Vereinbarung

 

 

Lenk- und Ruhezeitverordnung

Digitaler Tachograph

Neu zugelassene LKW ab 3,5t zGM müssen 20 Tage nach der Veröffentlichung der neuen Sozialvorschriften mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.

Neue Lenk- und Ruhezeiten

Ab April des Jahres 2007 sind neue Lenk- und Ruhezeiten vorgesehen. Hier können Sie die neue Verordnung bereits jetzt lesen.

Die maximale wöchentliche Lenkzeit wird auf 56 Stunden begrenzt. In der Doppelwoche bleibt es bei90 Stunden. Vorsicht das EU Recht lässt pro Woche nur 60 Stunden zu.  Bereitschaftszeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.

die tägliche Ruhezeit beträgt weiterhin 11 Stunden. Sie kann aufgeteilt werden, darf aber nun nur noch in höchstens zwei Blöcke aufgeteilt werden. diese Teilabschnitte müssen dann 3 und 9 Stunden lang sein. die tägliche Ruhezeit darf künftig drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf nicht weniger als 9 Stunden verkürzt werden.

Bei zwei Fahrer-Besatzung wird die tägliche Ruhezeit um eine Stunde auf 9 Stunden erhöht. Die wöchentliche Ruhezeit darf nur noch alle zwei Wochen verkürzt werden, d.h. mindestens jede zweite Woche muss der Fahrer eine 45-stündige wöchentliche Ruhezeit einlegen. Die wöchentliche Ruhezeit muss spätestens 6 volle Tage nach dem Ende der vorhergehenden wöchentlichen Ruhezeit begonnen werden. Die nicht am Standort des Fahrzeuges verbrachte reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann zukünftig im Fahrzeug verbracht werden, wenn es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.