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Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. Oktober 2006 um 19:28 Uhr

Strafanzeige gegen Kreis Pinneberg

Fahrlehrer stellt gegen die Sachbearbeiterin Fahrlehrerwesen des Kreises Pinneberg Strafantrag

Ein Fahrlehrer der seinen Fahrschulbetrieb verlegt teilt dieses der neuen Behörde mit, § 17 FahrlehrerG. Dies ist in Deutschland gängige Praxis. In allen Landkreisen oder Kreisfreien Städte ist das so ! Nur der Kreis Pinneberg sieht es anders.

Die Sachbearbeiterin für das Fahrschulwesen erlaubt dem Fahrlehrer die Eröffnung, so wie im Gesetz vorgeschrieben nicht.

Trotz massiven Hinweis des Fahrlehrer`s auf die Fehleinschätzung der Sachbearbeiterin wird der Fahrlehrer mit einem Bußgeld belegt, weil er die Fahrschule betrieben hat und es werden polizeiliche Maßnahmen angedroht falls er den Betrieb weiter fortführt.

Der Fahrlehrer stellt den Betreib ein und geht in das Insolvenz. Die Sachbearbeiterin macht weiter. Das Amtsgericht Pinneberg verurteilt den Fahrlehrer und das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht hebt das Urteil auf und gibt dem Fahrlehrer RECHT.

II Senat für Bußgeldsachen 2 Ss OWi 61/06 (84/06)

Strafanzeige gegen die Sachbearbeiterin Sabine Kraft Az 302 Js 4610/07 !

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Kein Grund zu erkennen einer strafbaren Handlung !

Der angerufene Generalstaatsanwalt stellt das Verfahren ebenfalls ein.

Das " Schleswig - Holsteinsche Oberlandgericht" stellt das Verfahren ein, weil dem Antragsverfahren ein FORMALER FEHLER vorliegt.

Hier Auszüge aus dem Urteil Text :

in dem Klagerzwingungsverfahren gegen Frau Kraft wegen des Vorwurfs der Nötigung gem § 240 StGB und des Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB

Antragstellen Günter Fieger

I.    Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

II.  Der Prozesskostenhilfeantrag für das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht der gesetzlichen Formvorschrift des § 172 Abs. 3 StPO genügt. Danach muss ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben.

 

Wir berichten weiter !

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 21. Mai 2010 um 21:42 Uhr